Klaus Knorra & Kollegen
Versicherungsmakler und Ruhestandsplaner
unabhängig von Banken & Versicherungen
Rein rechtlich gesehen handelt es sich bei dieser Vermögensanlage um einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag. Daher gelten die Vermögenswerte sprich Ihr Kapital als "Sondervermögen". Im Falle einer Insolvenz des Versicherungsunternehmens haben die Gläubiger darauf keinen Zugriff, das ist rechtlich nicht möglich. Für Sie als den Versicherungskunden ist es also sicher. Der Gesetzgeber und die Aufsichtsbehörden bieten den größt möglichen Schutz.